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Luzerner Polizei



lic.iur. Beat Hensler, Kommandant

Willkommen bei der Luzerner Polizei


Es freut mich, dass Sie unsere Seite angewählt haben und lade Sie ein auf eine informative Rundreise.


Hier haben Sie die Möglichkeit, sich unter anderem über den Auftrag der Luzerner Polizei zu informieren. Sie erfahren, welche Spezialisten bei uns arbeiten, welche Dienstleistungen wir anbieten und wo Sie Hilfe erhalten.


Sollten bei Ihrer Suche offene Fragen nicht abschliessend beantwortet werden, sind wir gerne für Sie da. Wir sind ein moderner Dienstleistungsbetrieb und rund um die Uhr für Sie im Einsatz; 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr zum Schutz und im Interesse der Bevölkerung - Ihre Luzerner Polizei.






Aktuelles


Link zu Medienmitteilungen


15. Februar 2010:
Passbüro:
Ab dem 1. März 2010 werden auch im Kanton Luzern biometrische Pässe (Pass 10) und Identitätskarten (ohne Biometrie) ausgestellt. Wer einen neuen Ausweis benötigt, meldet sich künftig direkt beim Passbüro, welches seinen Standort ab 1. März 2010 am Hallwilerweg 5 in der Stadt Luzern hat. Mehr...


4. Februar 2010:
Alkohol-Testkäufe:
Ab diesem Jahr werden im Kanton Luzern im Auftrag der Luzerner Polizei Alkohol-Testkäufe durchgeführt. Mehr...


Stadt Luzern: Für Anzeigestellungen können Sie sich an den Polizeiposten Sicherheitspolizei Stadt am Hirschengraben 17a, 6003 Luzern wenden. Im Hauptgebäude der Luzerner Polizei an der Kasimir-Pfyffer-Strasse 26 werden nach schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung Strafanzeigen für Spezialfachgebiete oder Sachverhalte der Kriminalpolizei entgegen genommen.
Selbstverständlich können Anzeigen auch ausserhalb der Stadtgrenze beim nächsten Polizeiposten der Luzerner Polizei gestellt werden.



Medienmitteilungen Statistiken
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Verkehrsinstruktion Fit4Chat
Passbüro Fundbüro

Die neuen Schweizerpässe sind ab 1. März 2010 auch im Kanton Luzern erhältlich. Mehr unter www.passbuero.lu.ch


Bitte geben Sie Fundsachen, welche Sie im Gebiet des Kantons Luzern gefunden haben, im Fundbüro (Hirschengraben 17b) ab. Gegenstände, die ausserhalb der Stadtgrenze gefunden werden, können auch beim Polizeiposten der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden.