
Nach der Ausbildung an der Polizeischule werden Sie für eine Zeit von fünf Jahren bei der Luzerner Polizei gemäss der Ausbildungsvereinbarung verpflichtet.
Rückzahlungspflicht / -vorbehalt
Eine anteilsmässige Rückzahlungspflicht der Gesamtkosten von 110'000 Franken zur verbleibenden Verpflichtungszeit besteht
bei einem frühzeitigen Austritt in die Privatwirtschaft
bei einem Übertritt in ein anderes Polizeikorps ausserhalb der elf der IPH angeschlossenen Polizeikorps
Eine Rückzahlungspflicht eines Teilbetrages bis 10'000 Franken der Ausbildungskosten kann erhoben werden
bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Grund mangelnder Berufseignung während der Polizeiausbildung
bei Nichtbestehen der eidgenössischen Berufsprüfung als Polizist/in.
Nach der Polizeischule beträgt der Anfangslohn zwischen 5'200 und 5'550 Franken (Brutto/Monat). Mit einem Punktesystem werden Alter, Berufserfahrung und Weiterbildung zur Lohnfindung gemäss kantonalem Personalrecht berücksichtigt.

