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Anstellungsbedingungen


Nach der Ausbildung an der Polizeischule werden Sie für eine Zeit von fünf Jahren bei der Luzerner Polizei gemäss der Ausbildungsvereinbarung verpflichtet.



Rückzahlungspflicht / -vorbehalt


Eine anteilsmässige Rückzahlungspflicht der Gesamtkosten von 110'000 Franken zur verbleibenden Verpflichtungszeit besteht



Eine Rückzahlungspflicht eines Teilbetrages bis 10'000 Franken der Ausbildungskosten kann erhoben werden



Nach der Polizeischule beträgt der Anfangslohn zwischen 5'200 und 5'550 Franken (Brutto/Monat). Mit einem Punktesystem werden Alter, Berufserfahrung und Weiterbildung zur Lohnfindung gemäss kantonalem Personalrecht berücksichtigt.



(Stand Februar 2011)