
Fundbüro |
Bitte melden Sie sich beim Fundbüro, falls Sie etwas verloren oder gefunden haben.
| Ich habe etwas verloren |
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Wenn Sie etwas auf dem Gebiet der Stadt und des Kantons Luzern verloren haben, senden Sie uns Ihre Verlust-Meldung. Wir werden uns bei Ihnen melden. Verlust-Meldung (Online-Formular)
Hinweis: Eine Verlust-Meldung ist keine Anzeige. Eine Anzeige muss persönlich bei einem Polizeiposten erstattet werden.
Tiere
24-Stunden-Notfallnummern für vermisste oder gefundene Tiere
Meldungen zu gefundenen oder vermissten Tieren können ab sofort direkt an die Tiermeldezentrale (STMZ) gerichtet werden. Die STMZ betreibt ein 24-Stunden-Callcenter sowie eine Website ( www.stmz.ch ), die entsprechende Meldungen entgegennehmen.
Tierfunde können unter 0848 357 358 (Lokaltarif) gemeldet werden, für vermisste Tiere steht 0900 357 358 (Fr.1.95/Min.) zur Verfügung.
Eine Information an die Luzerner Polizei ist nicht mehr notwendig. Auf der STMZ-Website werden die gefundenen oder vermissten Tiere publiziert.
Velos und andere Fahrzeuge
Anzeigen betreffend verlorene/gestohlene Velos und andere Fahrzeuge müssen persönlich am Schalter eines Polizeipostens gemeldet werden.
Fundservice der SBB
Im Zug oder im Bahnhof verlorene Gegenstände verwaltet der Fundservice der SBB .
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzlichen Bestimmungen über Fundsachen sind im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ab Art. 720) verankert. Gebühren werden gemäss Gebührenordnung für das Fundbüro erhoben
| Ich habe etwas gefunden |
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Wenn Sie Gegenstände auf dem Gebiet der Stadt und des Kantons Luzern gefunden haben, geben Sie bitte Fundsachen im Fundbüro (Hirschengraben 17b) ab. Gegenstände, die ausserhalb der Stadtgrenze gefunden werden, können auch beim nächsten Polizeiposten der Luzerner Polizei gemeldet werden.
Ausserhalb der Öffnungszeiten können Sie sich beim Info-Schalter der Sicherheitspolizei Stadt, Hirschengraben 17a melden.
Fundservice der SBB
Im Zug oder im Bahnhof gefundene Gegenstände können beim Fundservice der SBB abgegeben werden.
Finderlohn
Als Finder haben Sie Anrecht auf einen Finderlohn, sofern die Bedingungen des Zivilgesetzbuches erfüllt sind. Die Mitarbeitenden des Fundbüros sind einerseits dafür zuständig, dass die verlorenen Gegenstände ihren rechtmässigen Besitzern vermittelt werden, und andererseits, dass der Finder einen Finderlohn erhält.
Wird ein Fundgegenstand nicht abgeholt, kann er nach einer gesetzlich festgelegten Zeit der Finderin / dem Finder ausgehändigt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen über Fundsachen sind im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ab Art. 720) verankert.
Luzerner Polizei |
Telefon | 041 248 86 66 |
Telefax | 041 248 88 12 |
Öffnungszeiten |
Montag bis Freitag Spezielle Öffnungszeiten Fasnacht 2012 |
Die Luzerner Polizei versteigert nicht abgeholte Fundgegenstände des Fundbüros auf der Internet-Plattform www.BanaBuy.ch .
Das Datum der nächsten Auktion ist noch nicht bekannt.
Mit der Einführung der Online Auktion wurden die Direktverkäufe im Fundbüro eingestellt.

