
Die Veterinärpolizei bearbeitet Tatbestände im Zusammenhang mit Tieren wie z.B. Verstösse gegen das Eidg. Tierschutz- oder Seuchengesetz sowie das Kant. Tierschutzgesetz oder Kant. Gesetz über das Halten von Hunden. Der Fachliche Leiter ist dem Kantonalen Veterinärdienst angegliedert.

