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Gastgewerbe und Gewerbepolizei


Die Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei ist zuständig für den Vollzug zahlreicher eidgenössischer und kantonaler Gesetze. Sie erteilt verschiedene Bewilligungen sowie Ausweise und führt verschiedene Kontrollen durch. Nähere Informationen finden sie unter den einzelnen Rubriken:


Gastgewerbe


Gewerbepolizei




Rauchverbot


Das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen haben zum Ziel, die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen. Daher wird das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, seit 1. Mai 2010 verboten. Das Rauchverbot gilt auch für Gastronomiebetriebe und Einzelanlässe. Geraucht werden darf nur noch in Raucherlokalen und in Raucherräumen (Fumoirs).


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Alkoholtestkauf Symbolbild

Alkoholtestkäufe


Im Kanton Luzern werden ab 2010 im Auftrag der Luzerner Polizei Alkohol-Testkäufe durchgeführt. Die Testkäufe erfolgen durch Jugendliche, welche durch Fachpersonen begleitet werden. Ziel ist es, die Jugendschutzbestimmungen durchzusetzen und eine verantwortungsvolle Haltung aller Verkaufsstellen zu entwickeln, welche Alkohol anbieten. Diese Massnahme soll dazu beitragen, dass der zunehmenden Problematik des missbräuchlichen Alkoholkonsums unter Jugendlichen Grenzen gesetzt werden.


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Ansprechpersonen und Direktwahlnummern



Passbüro

Das Passbüro des Kantons Luzern ist für das Ausstellen der Pässe und Identitätskarten für alle im Kanton Luzern wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer zuständig. Mehr unter: www.passbuero.lu.ch

Eichamt

Die amtliche Prüfung und Stempelung der in Handel und Verkehr benützten Messmittel und die Kontrolle der Angaben von Mengen und Preisen in Handel und Verkehr ist Sache der Kantone. Mehr...