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Weitere Unterrichte


Nacherziehung


Der Nacherziehungsunterricht ist vorgesehen, wenn sich Kinder zwischen dem 10. und dem vollendeten 15. Altersjahr nicht an die Verkehrsregeln halten. Die Verkehrsinstruktion führt im Auftrag der Jugendanwaltschaft des Kantons Luzern diese Nacherziehung durch. Diese dauert in der Regel zwei Lektionen.


Berufsschulen


Auf Anfrage wird nach Möglichkeit Verkehrsunterricht durchgeführt. Im Fokus steht die Verkehrsunfallprävention.


Kantonsschulen


Auf Anfrage wird nach Möglichkeit Verkehrsunterricht durchgeführt. Dieser orientiert sich stark am Unterricht an der 7. und 9. Klasse SEK I.


Senioren


Auf Anfrage wird nach Möglichkeit ein zielgruppenorientierter Verkehrsunterricht durchgeführt. Unter dem Miteinbezug von Angehörigen und Betreuungspersonen wird neben einem theoretischen Teil auf Wunsch auch ein praktischer Teil auf der Strasse angeboten. Schwerpunkt dieses Unterrichtes bildet die Fussgängerausbildung. Zweite Priorität gilt dem Thema "Senioren als Autofahrer". Zielgruppen sind Seniorenheime, Vereine, Organisationen usw.


Elternabende


Für Eltern, deren Kinder neu in den Kindergarten eintreten, bieten wir nach Möglichkeit einen Themenblock an einem Elternabend an. Die Eltern sollen erfahren, welchen Beitrag die Eltern zur Verkehrserziehung der Kinder leisten können.


Messen und Ausstellungen


Wir nehmen regelmässig mit Verkehrssicherheitsthemen an Messen und Ausstellungen teil. Neben dem Vermitteln eines aktuellen Verkehrsthemas steht der positive Kontakt zur Bevölkerung im Vordergrund. Der grösste Event ist die jährliche Teilnahme an der LUGA.


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