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Preisbekanntgabe

Auf der Grundlage des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und der Eidgenössischen Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen ist festgelegt, auf welche Art und Weise Waren und Dienstleistungen, die Konsumenten angeboten werden, beschriftet sein müssen. Dies gilt auch für die Werbung mit Preisangaben und Preisreduktionen für sämtliche Waren und Dienstleistungen. Unter der Oberaufsicht des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) erfüllt die Gastgewerbe und Gewerbepolizei die Aufgaben, die sich im Kanton Luzern aus der Überwachung der korrekten Anwendung der Preisbekanntgabevorschriften ergeben.

Informationen des Staatssekretariates für Wirtschaft: Preisbekanntgabe

Reisendengewerbe

Risikoaktivitäten

Spiellokale und Spielautomaten

Konsumkredite

Ehe- und Partnerschaftsvermittlungen

 

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